Ausfuhrnachweis
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Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer — per MRN prüfen

Für die steuerfreie Ausfuhr zählt der Ausgangsvermerk (CC599C). Prüfen Sie per MRN, ob er zu Ihrer Ausfuhr schon existiert.

  • Daten aus der EK-Suche
  • Ohne Konto
  • Auf Deutsch erklärt
MRN-Prüfung
Status der Anmeldung per MRN
Bevor Sie das Ergebnis interpretieren: Die Daten stammen aus der Suche der Europäischen Kommission, dienen nur zur Information und sind nicht verbindlich. Die EK aktualisiert sie einmal täglich (nachts) — keine Echtzeitansicht. Den verbindlichen Stand kennt das Zollsystem, in dem die Anmeldung abgegeben wurde.

Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer — was zählt?

Wer eine Ausfuhrlieferung steuerfrei stellt, braucht den Nachweis, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Der Standardweg ist der Ausgangsvermerk auf Basis der elektronischen Bestätigung CC599C.

Ob dieser Nachweis zu Ihrer Ausfuhr schon existiert, prüfen Sie unten per MRN — noch bevor Unterlagen bei Ihnen eintreffen.

Häufige Fragen

Welches Dokument ist der Standard-Ausfuhrnachweis?

Der Ausgangsvermerk aus ATLAS, erteilt nach der elektronischen Bestätigung CC599C. Er ist der Regelnachweis für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung.

Wie lange sollte ich Ausfuhrnachweise aufbewahren?

Wie andere Buchführungsunterlagen üblicherweise zehn Jahre. Bewahren Sie die elektronische Nachricht (XML) zusammen mit der Rechnung zum Vorgang auf.

Der Nachweis fehlt noch — wie sehe ich den Stand?

Per MRN in der öffentlichen Statusabfrage: Dort ist erkennbar, ob der Ausgang schon bestätigt wurde oder die Anmeldung noch offen ist.

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Ihre MRN ist noch offen?

Wir schließen MRN in europäischen Hafensystemen und besorgen den Ausgangsvermerk (CC599C) für Exporteure und Spediteure. Prüfung und Angebot sind kostenlos.

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